Externe Sicherheitsfachkraft für Unternehmen (nach ASchG)
Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) schreibt ab einer gewissen Betriebsgröße die Betreuung durch eine qualifizierte Sicherheitsfachkraft vor. Ich unterstütze Sie dabei, diese gesetzlichen Auflagen rechtssicher, effizient und praxisnah zu erfüllen.
Rechtssicherheit für den Betrieb – Schutz für Ihre Mitarbeiter.
Mein Leistungsangebot im Arbeitnehmerschutz
- Externe Betreuung: Regelmäßige sicherheitstechnische Betreuung Ihres Betriebs als externe Sicherheitsfachkraft (SFK) gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
- Arbeitsplatz-Evaluierung: Ermittlung und Beurteilung von Gefahren am Arbeitsplatz sowie Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente.
- Begehungen & Beratung: Durchführung von regelmäßigen Sicherheitsbegehungen und Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, dem Einsatz von Schutzausrüstung und ergonomischen Fragen.
Ihr Vorteil
Durch die Auslagerung an eine externe Sicherheitsfachkraft sparen Sie interne Ressourcen und gewinnen die Sicherheit, bei behördlichen Überprüfungen (Arbeitsinspektorat) lückenlos und korrekt aufgestellt zu sein.